§ 10 (JGG) Betreuungsweisung
Hilfeform und rechtliche Grundlagen:
Die Betreuungsweisung gemäß § 10 JGG ist eine Maßnahme, die mit einer Betreuung durch eine Fachkraft verbunden ist, um dem Jugendlichen zu helfen, sich im sozialen Umfeld besser zurechtzufinden und sein Verhalten positiv zu verändern. Es ist eine sozialpädagogische Maßnahme und zielt darauf ab, die persönliche und soziale Entwicklung des Jugendlichen zu fördern. Sie kann auch in Form von Gesprächen, Beratung oder sozialpädagogischer Unterstützung erfolgen.
Die Fachkraft hilft dabei, Probleme zu erkennen, zu bearbeiten und Lösungen zu finden, um künftige Straftaten zu vermeiden. Es handelt sich somit um eine präventive Maßnahme, die stärker auf die Unterstützung und Förderung der Reife und Verantwortung des Jugendlichen abzielt als auf eine Bestrafung.
Die rechtliche Grundlage der Betreuungsweisung findet sich in § 10 JGG. Nach dieser Vorschrift kann das Jugendgericht bei Jugendlichen und Heranwachsenden, die wegen einer Straftat angeklagt sind, anstelle einer anderen Maßnahme eine Betreuungsweisung anordnen, wenn dies als geeignet erscheint, die Erziehung des Jugendlichen zu fördern. Dabei spielt die Schwere der Tat eine Rolle, ebenso wie die persönliche Reife des Täters und das Vorliegen von entwicklungsbedingten Problemen, die einer Unterstützung bedürfen. Über Anordnung und Umfang entscheidet das Gericht.
Benötigte Unterstützung (exemplarisch):
- Unterstützung bei der emotionalen Stabilisierung
- Förderung von sozialen Kompetenzen
- Unterstützung im schulischen und beruflichen Kontext
- Beratung und Unterstützung in Bezug auf Suchtproblematiken
- Prävention und Aufklärung
- Mediation und Konfliktlösung
- Strukturierte Tagesabläufe
Ziele der Leistung (exemplarisch):
- Selbstständige Lebensführung
- Vermeidung von Rückfällen (Rückfallprävention)
- Verbesserung der schulischen und beruflichen Perspektiven
- Besseres Verständnis für die eigenen emotionalen und psychischen Bedürfnisse
- Vermeidung von Drogenmissbrauch und anderen suchtgefährdenden Verhaltensweisen
- Aufbau von sozialen Kompetenzen