§ 35 Intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung
Hilfeform und rechtliche Grundlagen:
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß § 35 SGB VIII ist eine auf längere Dauer angelegte Hilfe zur Erziehung. Sie richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die durch bisherige Jugendhilfemaßnahmen nicht erreicht werden können.
Benötigte Unterstützung (exemplarisch):
- Hilfestellung bei der Bewältigung des Lebensalltags (z.B. Freizeitgestaltung, Wohnungssuche, Finanzen)
- Unterstützung bei der Aufnahme an einer Schule, Ausbildung oder Arbeit
- Freizeitgestaltung
- Umgang mit Konflikten und belastenden Situationen
- Beratung zu Fragestellungen wie z.B. Alkohol, Drogen oder Partnerschaft
Ziele der Leistung:
Ziel der Hilfe ist es, unter Einbezug der eigenen Ressourcen und dessen Sozialraums dem Menschen zu einer eigenen verantwortlichen Lebensführung zu verhelfen und eine soziale Integration zu erreichen. Hier kommt den Klientinnen und Klienten der Bewältigung alltäglicher Aufgaben und Herausforderungen eine besondere Bedeutung zu.
- Arbeiten an alltäglichen Aufgaben
- Lernt Lösungen von Problemen kennen
- Entwickelt alternative Verhaltensweisen, z.B. bei Umgang mit Konflikten oder Stresssituationen
- Vermeidet Delinquenz und Sucht
- Auseinandersetzung mit Werten und Normen
- Auseinandersetzung mit der Vergangenheit
- Bewusstseinsentwicklung für das eigene Handeln Beziehungsfähigkeit stärken
- Auseinandersetzung mit der gesamten Lebenssituation